Der Verein führt den Namen Musikverein Sinzheim e.V. und hat den Sitz in Sinzheim. Er ist in das Vereinsregister eingetragen.
Der Vorstand wird von den Vorsitzenden nach Bedarf einberufen.
Er muss einberufen werden, wenn dies mindestens 3 Vorstandsmitglieder beantragen. Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn mindestens 9 Mitglieder anwesend sind. Bei Abstimmungen gilt die einfache Mehrheit. Bei Stimmengleichheit ist nach § 6, Abs. 2, zu verfahren. Der Vorstand beschließt über alle Angelegenheiten, soweit nach der Satzung nicht anderer Organe befragt werden müssen. Zur Unterstützung seiner Arbeit kann er sachkundigen Personen oder Ausschüssen Aufgaben übertragen, bzw. diese zu Sitzungen mit beratender Funktion hinzuziehen.
Wird ein Ausschuss gebildet, sind automatisch der l. und 2. Vorsitzende, der Dirigent und Vizedirigent sowie der Sprecher der Musikerversammlung Mitglied des Ausschusses. Die restlichen Mitglieder werden von der Musikerversammlung gewählt und müssen in ihrer Stärke mindestens 60 % des Ausschusses bilden. Der Ausschuss ist beschlussfähig wenn mindestens die 1/2 seiner Mitglieder anwesend sind.
Er muss eine Entscheidung vor die Musikerversammlung geben wenn mindestes 3 seiner Mitglieder dies fordern. (bei Abstimmungen gilt § 6 Aus. 2)
Der Kassier fertigt auf Schluss jedes Geschäftsjahres einen Kassenabschluss, welcher der Generalversammlung zur Anerkennung und Entlastung vorzulegen ist.
Zwei von der Generalversammlung gewählte Kassenprüfer haben vorher die Kassenführung zu prüfen und einen Prüfbericht abzugeben. Die Kassenprüfer haben darüber hinaus das Recht, jederzeit Kassenprüfungen vorzunehmen.
Über den genauen Zweck bestimmt eine eigens dafür einberufene Generalversammlung in Zusammenarbeit mit dem jeweils zuständigen Finanzamt. (bei Abstimmungen gilt § 6 Abs. 2)
Diese Satzung wurde am 06.11.1998 von der Generalversammlung beschlossen.